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   FG Hamburg, 20.12.2017 - 4 K 240/16   

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https://dejure.org/2017,55158
FG Hamburg, 20.12.2017 - 4 K 240/16 (https://dejure.org/2017,55158)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2017 - 4 K 240/16 (https://dejure.org/2017,55158)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 4 K 240/16 (https://dejure.org/2017,55158)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf der Anmelder einer Zollanmeldung nachträglich ausgetauscht werden?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.01.2010 - C-430/08

    Terex Equipment - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex der

    Auszug aus FG Hamburg, 20.12.2017 - 4 K 240/16
    Der Klägerin ist zuzugeben, dass der Europäische Gerichtshof bereits wiederholt festgestellt hat, dass der Grundgedanke des Art. 78 ZK darin bestehe, das Zollverfahren auf die tatsächliche Situation abzustimmen (EuGH, Urteil 12.07.2012, C-608/10, Rz. 47; Urteil vom 14.01.2010, C-430/08, Rz. 56).

    Daher unterscheide Art. 78 Abs. 3 ZK nicht zwischen Irrtümern und Unterlassungen, die einer Berichtigung zugänglich wären, und solchen, die es nicht wären (EuGH, Urteil 12.07.2012, C-608/10, Rz. 47; Urteil vom 14.01.2010, C-430/08, Rz. 56).

  • EuGH, 20.10.2005 - C-468/03

    Overland Footwear - Gemeinsamer Zolltarif - Einfuhrzölle - Angemeldeter Zollwert,

    Auszug aus FG Hamburg, 20.12.2017 - 4 K 240/16
    Die Wendung in Art. 78 Abs. 3 ZK "unrichtige oder unvollständige Grundlagen" sei so zu verstehen, dass sie sich sowohl auf tatsächliche Irrtümer oder Unterlassungen als auch auf Irrtümer bei der Auslegung des anwendbaren Rechts beziehe (EuGH, Urteil vom 20.10.2005, C-468/03, Rz. 63).
  • EuGH, 07.04.2011 - C-153/10

    Sony Supply Chain Solutions (Europe)

    Auszug aus FG Hamburg, 20.12.2017 - 4 K 240/16
    Der Unionsgesetzgeber hat in Art. 5 eine abschließende Regelung des zollrechtlichen Vertretungsrechts normiert (vgl. EuGH, Urteil vom 07.04.2011, C-153/10, Rz. 30).
  • EuGH, 05.12.2002 - C-379/00

    Overland Footwear

    Auszug aus FG Hamburg, 20.12.2017 - 4 K 240/16
    Art. 78 Abs. 1 ZK sieht vor, dass die Zollbehörden nach Überlassung der Waren von Amts wegen oder auf Antrag des Anmelders eine Überprüfung der Anmeldung vornehmen, d. h. diese erneut prüfen können (vgl. EuGH, Urteil vom 05.12.2002, C-379/00, Rz. 21).
  • FG Düsseldorf, 09.01.2019 - 4 K 1467/18

    Vorlage einer Vollmacht des Inhabers der Einfuhrlizenz gegenüber der Zollstelle

    Diese Zweifel gründen sich auf das Urteil des Hoge Raad des Königsreichs der Niederlande vom 13. März 2015 (14/04224 ECLI:NL:HR:2015:519) sowie dem folgend auf das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 20. Dezember 2017 (4 K 240/16, ECLI:DE:FGHH:2017:1220.4K240.16.00).
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